AG Soziale Politik Leipzig http://agsozialepolitik.blogsport.de Thu, 17 May 2012 20:51:36 +0000 http://wordpress.org/?v=1.5.1.2 en Kosten der Unterkunft mittels eines schlüssigen Konzepts http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/17/kosten-der-unterkunft-mittels-eines-schluessigen-konzepts/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/17/kosten-der-unterkunft-mittels-eines-schluessigen-konzepts/#comments Thu, 17 May 2012 17:53:46 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/17/kosten-der-unterkunft-mittels-eines-schluessigen-konzepts/ In der letzten Ratsversammlung, stand der Antrag der Linksfraktion zu den Kosten der Unterkunft auf der Tagesordnung. Betroffen sind immerhin rund 50.000 Bedarfsgemeinschaften (SGB II und SGB XII) in Leipzig. Leider wurde der Antrag äußerst knapp (23 dafür, 24 dagegen, einige Enthaltungen) abgelehnt.

Antrag – Kosten der Unterkunft mittels eines schlüssigen Konzepts

Redebeitrag von Pia Witte, Sozialpolitische Sprecherin Linksfraktion:
Am 3. März 2011 habe ich hier zur selben Problematik gesprochen. Dabei hat ein Satz aus meiner Rede ihre besondere Aufmerksamkeit erregt, Herr Oberbürgermeister, nämlich meine damalige Aussage die Stadt Leipzig handle bei den Kosten der Unterkunft rechtswidrig.
Sie, Herr Oberbürgermeister hatten damals den Beigeordneten für Soziales aufgefordert meiner Behauptung zu widersprechen.
Doch die Erwiderung des Sozialbürgermeisters damals war vor allem eines, nämlich ein „beredtes Schweigen“.
Denn es hatte dann auch nicht so lange gedauert, und das Sozialgericht Leipzig hat meine Aussage dadurch bestätigt, dass sie die damalige Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gekippt hat.
Schaut man sich heute den Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag an, so zeichnet er sich vor allem durch eines aus, nämlich ebenfalls durch ein „beredtes Schweigen“.
Es wird im Verwaltungsstandpunkt nicht auf die in unserem Antrag aufgestellte Forderung eingegangen, das schlüssige Konzept an die vom Bundessozialgericht aufgestellte Forderung an ein schlüssiges Konzept anzupassen. Ja, selbst die Antwort, dass die Verwaltung der Meinung sei, dass das schlüssige Konzept der Stadt Leipzig mit den Forderungen des Bundessozialgerichtes konform geht, wäre eine akzeptable Stellungnahme für uns im Verwaltungsstandpunkt gewesen, denn es wäre eben ein Standpunkt gewesen. So aber nur die umständliche Erklärung, dass es dieses Jahr noch einen neuen Mietspiegel und eine neue Betriebskostenbroschüre gibt, und dass die Höhe der Grundmiete dann anhand der vorliegenden Datenlage neu berechnet wird. Das ist alles nicht der Tenor unseres Antrages, Tenor unseres Antrages ist die Frage, ob das schlüssige Konzept der Stadt Leipzig den Anforderungen des Bundessozialgerichtes an dieses schlüssige Konzept erfüllt.
Eben ein „beredtes Schweigen“ zu unserem Antrag.
Auf die Frage dass die faktische Beweislastumkehr auf die Betroffenen, den Nachweis darüber zu führen ob es genügend angemessenen Wohnraum in der Stadt gibt, zu mindestens rechtlich bedenklich sei, gibt der Verwaltungsstandpunkt überhaupt keine Antwort, „Beredtes Schweigen“
Dafür wird im letzten Absatz des Verwaltungsstandpunktes darauf hingewiesen, dass ja mehrere Klagen vor dem Sozialgericht Leipzig und dem Landessozialgericht Sachsen anhängig sind, und man abwarten sollte wie sich das Landessozialgericht zu dem schlüssigen Konzept der Stadt Leipzig positioniert.
Für mich klingt das so wie, wir wissen ja eigentlich, dass unser schlüssiges Konzept vor Gericht keinen Bestand haben wird, aber wir warten so lange ab, bis das Gericht entscheidet und bis dahin sind wir froh, dass wir nicht so viel Geld ausgeben müssen wie es eigentlich erforderlich wäre.
Mir ist bewusst, dass jeder ehrenamtliche Stadtrat der sich nicht aus beruflichen oder anderen Gründen mit der Materie Kosten der Unterkunft auseinander setzen muss mit der schwierigen Rechtslage des § 22 SGB II und den damit in Zusammenhang stehenden Gerichtsurteilen schlichtweg überfordert ist, trotzdem hoffe ich auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag.
Außerdem sind wir in einer komfortablen Situation, denn bei einer Ablehnung hier wird das Landessozialgericht Sachsen darüber entscheiden und ich habe ein großes Vertrauen in die Rechtsprechung der Sozialgerichte.
Nur trägt es eben zur Politikverdrossenheit der Bürger bei, wenn Entscheidungen der Verwaltung und der Politik immer wieder von der Gerichtsbarkeit zurechtgerückt werden müssen, bevor der Bürger zu seinem Recht kommt.
Das kann nicht unser Ansatz sein.

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Gleichbehandlung von EU-AusländerInnen erstritten http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/03/gleichbehandlung-von-eu-auslaenderinnen-erstritten/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/03/gleichbehandlung-von-eu-auslaenderinnen-erstritten/#comments Thu, 03 May 2012 15:04:01 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/03/gleichbehandlung-von-eu-auslaenderinnen-erstritten/ Leipzig, 03.05.2012

Pressemitteilung, Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig

Gleichbehandlung von EU-AusländerInnen erstritten – Beschluss des Sozialgerichtes Leipzig bestätigt politische Kritik an Deutschlands
Ausstieg aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen

Mit gleich lautenden Beschlüssen entschieden drei Sozialgerichte in Berlin bzw. Leipzig (1) Ende März 2012, dass EU-AusländerInnen in Deutschland Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt haben und widersprachen damit der Entscheidung der jeweiligen Jobcenter.
Damit kommt auch ein in Leipzig lebender Grieche zu seinem Grundrecht auf soziale Absicherung.
Hintergrund der Klagen ist der von der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2011 erklärte Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen.
Diese Abkommen wurde 1953 von den Mitgliedern des Europarates, zu dessen Mitgliedsstaaten auch Deutschland gehört, unterzeichnet und sichert den
Staatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Gebiet eines anderen Unterzeichnerstaates aufhalten, Fürsorgeleistungen zu.

„Dass Deutschland das Europäische Fürsorgeabkommen de facto aufgekündigt hat, ist aus menschenrechtlicher und sozialstaatlicher Perspektive ein
Skandal. Scheinbar will die BRD sich gegen die Leidtragenden der europäischen Finanz- und Wirtschaftskrise abschotten.
Die Zulässigkeit dieser Aufkündigung wird unter JuristInnen kritisch diskutiert. (2) Die deutschen Jobcenter verwehren infolge des Vorbehalts Folge des Vorbehalts fast allen EU-AusländerInnen, die sich zur Arbeitssuche in der Deutschland aufhalten, Leistungen nach Sozialgesetzbuch II und schließen diese damit de facto aus der Gesellschaft aus. Zur alltäglichen gesellschaftlichen Diskriminierung, der Menschen mit Migrationshintergrund ausgesetzt sind, kommt also auch noch die staatliche soziale Deklassierung.“ kritisiert Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig.
Das Sozialgericht Leipzig kommt in seinem Beschluss vom 28.3.2012 in Abwägung der Argumente zu dem Schluss, dass die drohende Mittellosigkeit des Klägers nicht vertretbar sei.
„Die Entscheidung des Sozialgerichtes Leipzig, mit dem dem Kläger aus Griechenland gegen die Auffassung des Jobcenters Leipzig die Zahlung von
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zugesprochen wird, ist ein Erfolg; ein Erfolg für das akut bedrohte und langsam erodierende Sozialstaatsprinzip in Deutschland und ein Teil-Erfolg im Kampf gegen staatlichen Rassismus.
Alle betroffenen EU-AusländerInnen sollten es dem Beispiel der drei KlägerInnen in Leipzig bzw. Berlin gleich tun und juristisch gegen die Streichung von Leistungen vorgehen. Dieser Weg scheint momentan einzig gangbare um Erfolg zu erzielen. Das politische Ziel bleiben letztendlich die Rücknahme des Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorgeabkommen und die Durchsetzung gleicher Rechte für alle.“ so Juliane Nagel abschließend.

(1) Sozialgericht Berlin Aktenzeichen S 96 AS 6145/12 ER
(http://fsn-recht.de/img/S_96_AS_6145_12_ER.pdf) und S 110 AS 28262/11
(http://fsn-recht.de/img/S_110_AS_28262_11.pdf) sowie Sozialgericht Leipzig, Aktenzeichen S 20 AS 852/12 ER
(http://fsn-recht.de/dokumente/S_20_AS_852_12_ER.pdf)
(2) siehe auch „Rechtliche Stellungnahme zur Frage des Leistungsausschlusses von EU-Ausländern im Bereich des SGB II“,
fsn-Rechtsanwäte 29.4.2012
http://fsn-recht.de/dokumente/Rechtliche%20Stellungnahme%20SGB%20II%20und%20EFA.pdf

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Paritätischer begrüßt Beschluss des Berliner Sozialgerichts http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/01/paritaetischer-begruesst-beschluss-des-berliner-sozialgerichts/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/01/paritaetischer-begruesst-beschluss-des-berliner-sozialgerichts/#comments Tue, 01 May 2012 16:00:53 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/05/01/paritaetischer-begruesst-beschluss-des-berliner-sozialgerichts/ Hartz-VI-Regelsätze: Paritätischer begrüßt Beschluss des Berliner Sozialgerichts

Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband heute den Beschluss des Berliner Sozialgerichtes, wonach die Regelsätze in Hartz IV verfassungswidrig seien. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen und nicht erneut darauf zu warten, bis sie vom Bundesverfassungsgericht dazu verurteilt wird.

Der Verband sieht sich durch den Beschluss des Berliner Sozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, wonach die Regelätze in Hartz IV 2010 und 2011 trickreich und willkürlich kleingerechnet worden seien, um keine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungen vornehmen zu müssen. „Es ist ein Armutszeugnis für diese Politik, sich von einem Gericht erneut den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, auf Kosten der Ärmsten gegen die Verfassung zu verstoßen“ erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Es sei nun an der Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen und endlich Berechnungen anzustellen, die ohne statistische Tricks und lebensfremde Abstriche für Ausgaben des täglichen Bedarfs auskommen. Insbesondere der „statistische Schrotthaufen zur Berechnung der Kinderregelsätze“ sei dringend „abzuräumen“, mahnt Schneider. „ Alles was die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte und verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze für Erwachsene braucht, steht mit unseren Gutachten längst zur Verfügung. Es geht hier allein um den politischen Willen.“ Nach den Berechnungen des Verbandes würde ein verfassungskonformer Regelsatz bei 420 Euro liegen.

Der Beschluss des Berliner Sozialgerichts ist der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht.

Weitere Informationen:
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Der Paritätische Gesamtverband

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Computer für Transferleistungsbeziehende http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/27/25/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/27/25/#comments Fri, 27 Apr 2012 17:13:14 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/27/25/ LINKE fordert internetfähige Computer für Transferleistungsbeziehende
Geschrieben von Sebastian Koch am 27.April 2012

In dieser Woche hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Titel “Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum” vorgelegt, mit dem auch Transferleistungsbeziehende ein Anrecht auf einen internetfähigen Computer bekommen sollen. Die Internetnutzung in Deutschland hängt vor allem von formalen Bildungsabschlüssen und Haushaltseinkommen ab. Die Zahlen des (N)Onliner-Atlas der Initiative D21 belegen dies. Auch wenn die Schere zwischen Arm und Reich in diesem Bereich langsam kleiner wird, so ist sie immernoch erheblich. In Umfragen geben zudem rund 10% der befragten Transferleistungsbeziehenden an, sich keinen Computer leisten zu können.

In den Hartz-IV Regelsätzen sind zwar “Datenverarbeitungsgeräte” mit 3,44 Euro monatlich enthalten. Für die Anschaffung eines einfachen Computers zum Preis von 300 Euro müssten die Betroffenen diesen Anteil rund sieben Jahre ansparen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, erklärte zur Einbringung des Antrages: “Es reicht heute nicht mehr aus, dass Menschen, die auf Hartz-IV angewiesen sind, Internetterminals in Jobcentern oder Bibliotheken nutzen dürfen. Der Zugang zum Internet ist heute unabdingbar für gesellschaftliche Teilhabe und muss deshalb allen Menschen zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung stehen.”

Antrag “Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum” als PDF herunterladen.

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Wer nicht spurt, soll auch nicht essen. http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/27/wer-nicht-spurt-soll-auch-nicht-essen/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/27/wer-nicht-spurt-soll-auch-nicht-essen/#comments Fri, 27 Apr 2012 09:37:12 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/27/wer-nicht-spurt-soll-auch-nicht-essen/ Am 26. April 2012 fand im Bundestag die Abstimmung über einen Antrag der Linken zur Abschaffung der Sanktionen im SGB II, also “Hartz IV”, statt. Sanktionen können verhängt werden, wenn der oder die von Hartz IV Betroffene gegen die Vielzahl der Regeln des SGB II verstößt. Das können auch völlig belanglose “Verstöße” sein, die niemandem schaden, und in der Regel ist das auch so. Das häufigste Beispiel ist das Versäumnis, pünktlich zu einem der in der Regel sinnlosen “Betreuungstermine” zu erscheinen. Sanktion bedeutet dabei, dass der Regelsatz des ALG II, derzeit höchstens 374 Euro im Monat, bis auf 0 herab gekürzt werden kann. Wer nichts auf der hohen Kante hat, was in der Regel der Fall ist, wird somit regelrecht in Hunger und Elend gestürzt. Fast die Hälfte aller Sanktionen werden allerdings zu Unrecht verhängt. Nicht selten kommt es etwa vor, dass erwerbstätige Bezieher von ALG II, sogenannte “Aufstocker”, wegen Terminversäumnissen sanktioniert werden, an denen sie ihrer Erwerbsarbeit nachgegangen sind. Sanktionen sind Mittel zur Disziplinierung der Betroffenen, denn verängstigte Menschen lassen sich leichter kontrollieren und beherrschen. Sie sind aber auch, vielleicht vor allem, ein Mittel, um den Betroffenen das Leben so angstvoll und stressig wie möglich zu machen, so dass sie noch jeden noch so schlecht bezahlten Job annehmen. Ein Beitrag zum auf Armut aufgebauten deutschen “Jobwunder”. Auch für Anwaltskanzleien ist der Sanktionsparagraph ein einziges Konjunkturprogramm. Ein staatlich finanziertes übrigens, da die Kosten für die meist erfolgreichen juristischen Auseinandersetzungen aus der öffentlichen Hand finanziert werden. Das führt schließlich auch dazu, dass an den deutschen Sozialgerichten ein weiteres “Jobwunder” ausgebrochen ist. Diese sehen vor lauter Klagen kaum noch das Tageslicht hinter dem Aktenstapel und bieten so ein Vollbeschäftigungsprogramm für Richterinnen und Richter.

Spannend ist nun aber, wie die einzelnen Abgeordneten im Bundestag zum Vorschlag der Linken stehen, mit diesem unwürdigen Prozedere aufzuhören und Menschen ihre Freiheit, Würde und Selbstbestimmung zurückzugeben. Dazu hat Die Linke eine namentliche Abstimmung beantragt, so dass das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten dokumentiert ist. Wenig erstaunlich ist, dass die Abgeordneten von Union und vor allem der FDP weiterhin auf die Bevormundung und Entrechtung bestehen. Aber auch bei der SPD schloss man sich, wie so oft, den Regierungsfraktionen an. Die ursozialdemokratische Ideologie der Bevormundung und Erziehung erwachsener Menschen schlägt sich in dem rot-grünen Gesetz zu Hartz IV nieder und Sozialdemokraten können sich offenbar nur schwer von diesen Vorstellungen trennen. Erstaunlich, oder auch nicht, ist auch, dass die so genannten “Linken” in der sozialdemokratischen Fraktion kein Problem mit der Entwürdigung von Hartz-IV-Betroffenen haben. Immerhin fanden einige Sozialdemokraten den Mut, sich wenigstens zu enthalten. Freiheit bleibt in fast 150 Jahren sozialdemokratischer Geschichte offenbar weiterhin ein unterbelichteter Punkt. Ansonsten ist die SPD ja deutlich weniger zurückhaltend, wenn es darum geht, die eigenen Wahnsinnstaten anderen in die Schuhe zu schieben. Immerhin, die Grünen haben sich enthalten, und Hans-Christian Ströbele hat als einziger sogar gegen die Sanktionen gestimmt.
Redebeitrag von Katja Kipping
April 26, 2012 | Autor: emanzipatorischelinke

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Farbe bekennen – gegen entwürdigende Hartz IV Praxis http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/21/farbe-bekennen-gegen-entwuerdigende-hartz-iv-praxis/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/21/farbe-bekennen-gegen-entwuerdigende-hartz-iv-praxis/#comments Sat, 21 Apr 2012 15:02:25 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/21/farbe-bekennen-gegen-entwuerdigende-hartz-iv-praxis/ 21.04.2012, Katja Kipping

Farbe bekennen – gegen entwürdigende Hartz IV Praxis und für berufliche Förderung
Crossover-Aufruf gegen Sanktion bei Hartz-IV gestartet

Menschen aus verschiedenen Parteien, darunter Hilde Mattheis (SPD, MdB), Achim Meerkamp (ver.di-Vorstandsmitglied), Beate Müller-Gemmeke (MdB, B90/Grüne), Rüdiger Veit (MdB, SPD), Franziska Drohsel (ehemalige Juso-Vorsitzende) und Dr. Ursula Engelen-Kefer (ehemaliges DGB-Vorstandsmitglied) und Katja Kipping, haben einen Aufruf initiiert “Farbe bekennen – gegen entwürdigende Hartz IV Praxis und für berufliche Förderung”. In ihm heißt es: „Hartz IV-Beziehende sind so schon bereits gestraft genug, könnte man meinen, ohne Arbeit und ohne genügend Geld. Das Gesetz (§ 31 SGB II) aber sieht das anders. Es sieht vor, das Strafmaß noch zu erhöhen, wenn der Arbeitslose nicht spurt, nicht zu einem vorgegeben Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht oder eine Stelle ablehnt, weil sie nicht seiner Qualifikation entspricht oder keine faire Entlohnung bietet.“

Der Aufruftext:

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt Stimmung gegen Hartz IV-Beziehende betrieben. Von „Drückebergern“ (BILD-Zeitung) ist die Rede und vom „Missbrauch“ sozialer Leistungen. Dabei wurden lediglich rund 0,5 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher auf Grund von Arbeitsverweigerung sanktioniert. Der überwiegende Teil der verhängten Sanktionen geht auf Meldeversäumnisse zurück, wie zum Beispiel die Nichtwahrnehmung eines Termins. Das aber geht in der Berichterstattung regelmäßig unter. Gleichzeitig liegen die berufliche Förderung und die Förderung von Existenzgründungen für die Betroffenen sehr im Argen.

Eine der schärfsten Bestrafungen ist es, Menschen auszugrenzen, sie zu isolieren und nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Zahlreiche gesellschaftliche Beziehungen ergeben sich in Arbeitszusammenhängen. Das gesellschaftliche Leben ist aber mehr als Arbeit: Bildung, Kultur, Sport, Hobbies, sich in ein Kaffee zu setzen, abends in der Kneipe ein Bier mit Freunden zu trinken, in den Urlaub zu fahren. Das aber können sich hierzulande seit langem viele Menschen nicht mehr leisten, vor allem diejenigen nicht, die ohne Arbeit sind, und erst recht Menschen nicht, die Hartz IV beziehen. Hartz IV-Beziehende sind so schon bereits gestraft genug, könnte man meinen, ohne Arbeit und ohne genügend Geld. Das Gesetz (§ 31 SGB II) aber sieht das anders. Es sieht vor, das Strafmaß noch zu erhöhen, wenn der Arbeitslose nicht spurt, nicht zu einem vorgegeben Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht oder eine Stelle ablehnt, weil sie nicht seiner Qualifikation entspricht oder keine faire Entlohnung bietet.

Unter diesen Bedingungen akzeptieren immer mehr Menschen im Niedriglohnsektor zu arbeiten. Auch diejenigen, die Arbeit haben, üben, aus Angst in Hartz IV zu rutschen, “Lohnzurückhaltung”. Damit verbunden sucht auch die Altersarmut immer mehr Menschen heim, weil die schlechte Lohnentwicklung die Renten drückt.

Mit diesem Aufruf wollen wir erreichen, dass die Politik Farbe bekennt und den Wählerinnen und Wählern sagt, ob sie bereit ist, die häufig entwürdigende Hartz IV-Praxis abzuschaffen und die berufliche Förderung in den Mittelpunkt zu stellen.

Zwei unmittelbar vor uns liegende Landtagswahlen und eine in naher Zukunft liegende Bundestagswahl bieten Gelegenheit, die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Politiker und Parteien haben jetzt Gelegenheit, Farbe zu bekennen und Millionen Menschen am Rande unserer Gesellschaft zu bewegen, wählen zu gehen. Sie können hiermit deutlich machen, dass sie die Hartz VI-Beziehenden als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger akzeptieren.
Der Aufruf kann hier online unterschrieben werden.

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Gedanken zu Sanktionen im Rahmen des SGB II http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/12/gedanken-zu-sanktionen-im-rahmen-des-sgb-ii/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/12/gedanken-zu-sanktionen-im-rahmen-des-sgb-ii/#comments Thu, 12 Apr 2012 19:41:55 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/12/gedanken-zu-sanktionen-im-rahmen-des-sgb-ii/ Einige Gedanken zu Sanktionen im Rahmen des SGB II
von Elisa Schneider, Mitglied AG Soziale Politik, Studentin der Sozialarbeit / Sozialpädagogik

Mit der Einführung von ALG II gab es einen gesellschaftlichen Rückschritt, da Sanktionen den Zwangskontext integrierten und die vorher geltende freiheitliche Versorgung von Erwerbslosen abschaffte.
Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 zu der Würde des Menschen und bezeichnet sie als unantastbar, in Art. 12 bekennt es sich zur Berufsfreiheit und in Art. 20 zum sozialstaatlichem Prinzip. Der Zwangskontext durch Sanktionen steht in der Kritik Grundrechte abzuerkennen.
Bei Anfechtung der Verwaltungsakte zeigt sich vor Gericht, dass 37 % der Sanktionen fehlerhaft angeordnet werden (siehe hierzu auch die Rede von Katja Kipping am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag). Es stellt sich die Frage, ob Grundrechtsverletzungen, wie sie Sanktionen darstellen, so einfach durch Ämter begangen werden dürfen.
In der BRD kommen auf einen freien Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zehn Erwerbslose. Das SGB II samt Sanktionen entspricht daher nicht der gesellschaftlichen Realität und begünstigt die Ausweitung des Niedriglohnsektors.
Steigende Sanktionsquoten erhöhen den Druck auf Erwerbslose, rechtfertigen weitere Kontrollvorschriften und bestärken den Mythos des Sozialleistungsmissbrauchs und der Schar von Arbeitsunwilligen (Vgl. Jäger, Thomé, 2008, S.259)
Bei den Erwerbstätigen entwickelt sich dagegen eine soziale Kälte gegenüber Arbeitslosen. Sie grenzen sich von ihnen ab, verlieren ihr Mitgefühl und stigmatisieren zunehmend Hartz-IV-EmpfängerInnen. Auf der anderen Seite werden Abstiegsängste aufgebaut, sodass Lohneinbußen und schlechter werdende Arbeitsbedingungen von Erwerbstätigen klaglos hingenommen werden.
Für die Lebensqualität ist die Frage ob man Arbeit hat ausschlaggebend. Langzeitarbeitslose haben eine geringere Lebensqualität als Berufstätige.
Anstelle von Bevormundung und Abschreckung sollten die leistungsberechtigten BürgerInnen in ihren Rechten gestärkt werden und durch die Förderung der Selbsthilfefähigkeit in ihrer Selbstverantwortung gestärkt werden.
Ich gestehe den Erwerbslosen das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum zu, unabhängig von ihrem Verhalten (auch wenn sie sich nach der derzeitigen Arbeitsmarktpolitik regelwidrig verhalten) und ihrem Alter (da Grundrechte für alle Bürger der BRD von Geburt an gelten).
Zu Sanktionen von unter 25-Jährigen:

„Mit Ausnahme von Meldeversäumnissen werden junge Hilfebedürftige schärfer sanktioniert als ältere. Ein Blick in andere Rechtsgebiete und Länder zeigt, dass größere Strenge gegen Jugendliche nicht unbedingt üblich ist. Während das Jugendstrafrecht – auch aus pädagogischen Gründen –beansprucht, milder zu sein als das Erwachsenenstrafrecht, ist dieses Prinzip im SGB II umgedreht. Dabei scheint Deutschland eine Sonderstellung einzunehmen; Großbritannien und Frankreich etwa kennen keine strikteren Sanktionen für Jüngere“ (Bieback 2009).

Die Sanktionspraxis widerspricht meiner Meinung auch einigen Zielen des SGB VIII (für junge Menschen bis 27 Jahre) z.B.:
- Erziehung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten
- Schaffung bzw. Erhaltung positiver Lebensbedingungen

Sanktionen haben den Zweck Verhaltensänderungen herbeizuführen. Für mich stellen sie ein pädagogisch fragwürdiges Mittel dar. Strafe ist ein prototypisches, aber auch ein kreativloses, Erziehungsmittel. Sie wirkt sehr individuell, erzielt nicht immer die gewünschte Wirkung und ist das einzige Erziehungsmittel das negative Effekte hervorbringen kann.

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Sanktionen abschaffen! http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/11/sanktionen-abschaffen/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/11/sanktionen-abschaffen/#comments Wed, 11 Apr 2012 15:20:26 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/11/sanktionen-abschaffen/ Am 26. April steht die Abschaffung bzw. Aussetzung von Sanktionen bei ALG 2 auf der Agenda des Bundestages. Wie werden wohl die Abgeordneten votieren?
Fragt in euren Wahlkreisen nach!

„Die Fraktion DIE LINKE. fordert, alle Sanktionen in der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und alle Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ersatzlos abzuschaffen. Eine Unterschreitung des Existenzminimums solle gesetzlich ausgeschlossen werden. Die geltenden Regelungen verstießen gegen die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, um deren Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Unter anderem sollten Arbeitsuchende künftig zwischen angemessenen Qualifizierungsmaßnahmen wählen und ihren Ansprechpartner im Konfliktfall wechseln können. Bis diese Änderungen um- gesetzt seien, sollten Sanktionen nach dem SGB II ausgesetzt werden. Darüber hinaus dürfe der Grundbedarf für die gesellschaftliche Teilhabe auch künftig nicht mehr durch Sanktionen angetastet werden.“

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/063/1706391.pdf

Antwort von Dr. Thomas Feist, CDU via Facebook: „Ich kann mich nicht erinnern, einem Antrag der Linken bisher zugestimmt zu haben und werde es auch diesmal nicht tun. Forderungen aufzustellen, die sich nach außen gut verkaufen lassen, ohne den Sinn des Kritisierten inhaltlich und strukturell zu begreifen, sind nicht mein Ding…“

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Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/11/hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/11/hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig/#comments Wed, 11 Apr 2012 15:19:12 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/11/hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig/ 11.04.2012 – Katja Kipping
Hartz IV-Sanktionen sind verfassungswidrig
„Die Sanktionen im Hartz IV-System sind verfassungswidrig und müssen umgehend abgeschafft werden. Jede Leistungskürzung verletzt das Grundrecht des Betroffenen auf Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt Katja Kipping zu Medienberichten, denen zufolge die Zahl der Leistungskürzungen bei Hartz IV im Jahr 2011 gestiegen ist. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Im Jahr 2011 waren rund 42 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen und rund 52 Prozent der Klagen vor Sozialgerichten für die Betroffenen ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. Es wird also auch massenhaft rechtswidrig sanktioniert. Außerdem zwingen Sanktionsandrohungen die Betroffenen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen und den Beschäftigten durch Lohndumping in den Rücken zu fallen.

DIE LINKE tritt dafür ein, Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen, die wirklich die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichert.“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 17/9223 – zu Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen.

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Ostermarsch http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/06/ostermarsch/ http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/06/ostermarsch/#comments Fri, 06 Apr 2012 09:24:06 +0000 Administrator Allgemein http://agsozialepolitik.blogsport.de/2012/04/06/ostermarsch/ Samstag, 07.04.2012 Leipzig
Ostermarsch 2012 in Leipzig
Eröffnung: 10 Uhr, Nikolaikirchhof, Präsentation Leipziger und überregionaler Vereine, Initiativen und Gruppen auf dem Nikolaikirchhof; 11 Uhr, Kundgebung, Redner: Pfarrer i.R. Christian Führer zum Thema: Kampagnen „Aufschrei- Waffenhandel stoppen“, N.N. (Schulfrei für die Bundeswehr“), u.a. Schmieden eines Schwertes zu einer Sichel als 5. Leipziger Friedenspreis; Schmied: Robert Koska aus Ronneburg mit Feldschmiede.
Musik, Kultur, Reden, Kinderbetreuung; 11.55 Uhr, Tauben steigen lassen in den Himmel; 12 Uhr, Start zur Fahrradtour: zur Olbricht-Kaserne -deren Soldaten momentan in Afghanistan stationiert sind – und dann weiter zum Flughafen….
Stand der AG

Gedanken zum Ostermarsch

Der Ostermarsch, der Frieden, die Sicherheit und der „Geldmangel“ – wen interessiert das schon?
Die Leipziger augenscheinlich nicht?

Ostern ein Fest in Frieden und Sicherheit ganz in Familie – wozu da am Ostermarsch teilnehmen? Die Bürger Leipzigs halten dies offensichtlich für überflüssig, so wie die Teilnahme an den Veranstaltungen des Ostermarsches vermitteln.
Sicher scheinen die Bürger von Leipzig jedenfalls zu sein.
Nur das LKA sieht Sicherheitsrisiken für die US-Soldaten auf dem Leipziger Flughafen!
Nachzulesen in der LVZ vom 21.03.12 S. 4: “Experten halten Anschlagsgefahr am Flughafen Leipzig/ Halle für wahrscheinlich…/ na bloß gut, dass der Flughafen so weit von der Zivilbevölkerung entfernt ist!
Na, jedenfalls können es nun die Medien nicht mehr verschweigen, dass dieser Flughafen
militärische Bedeutung in größerem Umfang hat.
Geld – haben wir doch alle im Überfluss: Wir haben zwar kein Geld, um ausreichend Lehrer einzustellen, sodass auch Vertretungsstunden bei Krankheit und Weiterbildung möglich sind,
die Kommunen klagen über nicht ausreichende Finanzabdeckung durch den Bund bei z.B. auch bei vom Bund an die Kommunen delegierten Aufgabenstellungen,
aber der Wehretat der Bundesregierung 2012 (17/6600, 176602) liegt mit 31,87 Milliarden € im Vergleich zu 2011 um 323 Millionen € höher (Haushaltsberatungen 17/7113, 17/7123, 17/7125) und wurde in den Haushaltsberatungen damit sogar noch um 190 Millionen € erhöht. Laut Berichtberichterstattung Bundestag: „Der Bundestag stimmte am Mittwoch, 23.November 2011, in zweiter Lesung mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition zu.“
Ganz gleich welche Begründung man dafür aufführt – dafür ist das Geld eben da!
Deutschland liefert U-Boote nach Israel – 6 Stück – und übernimmt jeweils ein drittel der Kosten, das sind laut Sebastian Engelbrecht, ARD-Hörfunkstudio Tel Aviv 135 Millionen Euro je U-Boot. Also wie wir sehen, Geld ist da, nur der politische Wille entscheidet darüber,
wofür es eingesetzt wird.
Die internationale Friedensbewegung /beteiligt sind 50 Organisationen) fordert Abzug der in Deutschland stationierten US-Waffen – lt. Bundestagsbeschluss von vor zwei Jahren. ND vom 28.03.2012 teilt auf Seite 6 mit, dass diese Atomwaffen nun nicht abgezogen, sondern modernisiert werden sollen! Kein Geld für die dringenden humanen Probleme der Welt?
ND schreibt (28.03.12): „Vor zwei Jahren hatte der Bundestag in einem fraktionsübergreifenden Beschluss von den USA den vollständigen Abzug aller Atomwaffen gefordert. Doch noch heute lagern bis zu 20 Atomsprengköpfe vom Typ B61 auf dem Gelände des US-Luftwaffenstützpunktes im rheinland-pfälzischen Büchel. „Wenn die USA ihre B61-Bombe modernisieren, um sie zielgenauer zu machen, wird sowohl die Einsatzschwelle sinken als auch die deutsche Bundestagsentscheidung konterkariert.““
Immer wieder sehen wir auch ganz aktuell, dass Kriege für die Bürger der Welt keine politisch und praktisch humanistisch zu bewertenden Ergebnisse bringen – nur eines ist sicher, die Gewinne der Rüstungsindustrie.
Ich denke, dafür sollten wir die Bürger der BRD nicht erhöhter Gefahr durch die Stationierung modernisierter Atomsprengköpfe in Deutschland aussetzen und uns für die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses von vor zwei Jahren stark machen – vor Allem für die Zukunft unserer Kinder und Enkel.
(Petra Blume AG Soziale Politik Leipzig, 22.04.2012)

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